Verstoß gegen das Gebot der Ladungssicherung des § 22 StVO Für B.S. hätte es 3 Punkte im Verkehrszentralregister bedeutet: Der Vorwurf Ladung nicht gesichert und dadurch einen Unfall verursacht zu haben [weiter]
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
Bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h droht ein Bußgeld in Höhe von 25,- EUR, in einer Gefährdungssituation 30,- EUR, bei Sachbeschädigung im Rahmen eines Unfalles 35,- EUR (jeweils zuzügl. Kosten/Gebühren).
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR
bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes
75,- EUR Bußgeld
1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes
100,- EUR Bußgeld
2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes
160,- EUR Bußgeld
3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes
240,- EUR Bußgeld
4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes
320,- EUR Bußgeld
4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h