Keinen ausreichenden Abstand eingehalten?
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
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Bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h droht ein Bußgeld in Höhe von 25,- EUR, in einer Gefährdungssituation 30,- EUR, bei Sachbeschädigung im Rahmen eines Unfalles 35,- EUR (jeweils zuzügl. Kosten/Gebühren).
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR
| bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h | ||
|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75,- EUR Bußgeld | 1 Punkt |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100,- EUR Bußgeld | 2 Punkte |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160,- EUR Bußgeld | 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240,- EUR Bußgeld | 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot) |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320,- EUR Bußgeld | 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot) |
| bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h | ||
|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100,- EUR Bußgeld | 2 Punkte |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180,- EUR Bußgeld | 3 Punkte |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240,- EUR Bußgeld | 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320,- EUR Bußgeld | 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400,- EUR Bußgeld | 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |