Keinen ausreichenden Abstand eingehalten?

Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
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Bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h droht ein Bußgeld in Höhe von 25,- EUR, in einer Gefährdungssituation 30,- EUR, bei Sachbeschädigung im Rahmen eines Unfalles 35,- EUR (jeweils zuzügl. Kosten/Gebühren).

bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR

bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,- EUR Bußgeld 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR Bußgeld 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR Bußgeld 3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR Bußgeld 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR Bußgeld 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)

 

bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR Bußgeld 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR Bußgeld 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR Bußgeld 4 Punkte,
1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR Bußgeld 4 Punkte,
2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR Bußgeld 4 Punkte,
3 Monate Fahrverbot