Falsch überholt?
| Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" | 70,- EUR Bußgeld | 1 Punkt |
| Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt | 80,- EUR Bußgeld | 1 Punkt |
| Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten | 30,- EUR Bußgeld bei Sachbeschädigung 35,- EUR Bußgeld |
|
| Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet | 10,- EUR Bußgeld | |
| Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert | 20,- EUR Bußgeld | |
| Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte | 25,- EUR Bußgeld bei Sachbeschädigung 30,- EUR Bußgeld |
|
| Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 100,- EUR Bußgeld | 3 Punkte |
| Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage | 100,- EUR Bußgeld | 3 Punkte |
| und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt | 150,- EUR Bußgeld | 4 Punkte |
| mit Gefährdung | 200,- EUR Bußgeld | 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
| mit Sachbeschädigung | 240,- EUR Bußgeld | 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |