Alkohol und Drogen im Straßenverkehr?
Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de
Alkohol
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 500,- EUR Bußgeld, 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR Bußgeld, 4 Punkte+ 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR Bußgeld, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, 7 Punkte im Verkehrszentralregister + 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro Bußgeld, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Andere berauschende Mittel wie Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
500,- EUR Bußgeld, 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR Bußgeld, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR Bußgeld, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Zu beachten ist auch, dass der Genuss von harten Drogen auch außerhalb des Straßenverkehrs
im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
führen, weil ein regelmäßiger Konsum unterstellt wird.