Halte- oder Parkverstoß begangen?
Als Parken bezeichnet man das Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten.
| Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... | 10,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung | 15,- EUR Bußgeld |
| Halten in "zweiter Reihe" | 15,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung | 20,- EUR Bußgeld |
| Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... | 15,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung | 25,- EUR Bußgeld |
| wenn es länger als eine Stunde dauerte | 25,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung | 35,- EUR Bußgeld |
| Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken | 40,- EUR Bußgeld, zusätzlich 1 Punkt |
| Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 35,- EUR Bußgeld |
| Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt | 20,- EUR Bußgeld |
| Parken in "zweiter Reihe" | 20,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung | 25,- EUR Bußgeld |
| wenn es länger als 15 Minuten dauerte | 30,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung Anderer | 35,- EUR Bußgeld |
| Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet | 10,- EUR Bußgeld |
| Nicht platzsparend gehalten oder geparkt | 10,- EUR Bußgeld |
| An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt bis 30 Minuten | 5,- EUR Bußgeld |
| bis zu einer Stunde | 10,- EUR Bußgeld |
| bis zu zwei Stunden | 15,- EUR Bußgeld |
| bis zu drei Stunden | 20,- EUR Bußgeld |
| länger als drei Stunden | 25,- EUR Bußgeld |