Halte- oder Parkverstoß begangen?

Als Parken bezeichnet man das Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten.

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR Bußgeld
bei Behinderung 15,- EUR Bußgeld
Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR Bußgeld
bei Behinderung 20,- EUR Bußgeld
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR Bußgeld
bei Behinderung 25,- EUR Bußgeld
wenn es länger als eine Stunde dauerte 25,- EUR Bußgeld
bei Behinderung 35,- EUR Bußgeld
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR Bußgeld, zusätzlich
1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  35,- EUR Bußgeld
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt  20,- EUR Bußgeld
Parken in "zweiter Reihe"  20,- EUR Bußgeld
bei Behinderung 25,- EUR Bußgeld
wenn es länger als 15 Minuten dauerte  30,- EUR Bußgeld
bei Behinderung Anderer 35,- EUR Bußgeld
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet  10,- EUR Bußgeld
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt  10,- EUR Bußgeld
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt bis 30 Minuten  5,- EUR Bußgeld
bis zu einer Stunde  10,- EUR Bußgeld
bis zu zwei Stunden  15,- EUR Bußgeld
bis zu drei Stunden  20,- EUR Bußgeld
länger als drei Stunden  25,- EUR Bußgeld