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Falsch überholt?
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Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" |
70,- EUR Bußgeld |
1 Punkt |
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Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt |
80,- EUR Bußgeld |
1 Punkt |
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Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten |
30,- EUR Bußgeld
bei Sachbeschädigung 35,- EUR Bußgeld |
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Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet |
10,- EUR Bußgeld |
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Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert |
20,- EUR Bußgeld |
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Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte |
25,- EUR Bußgeld
bei Sachbeschädigung 30,- EUR Bußgeld |
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Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
100,- EUR Bußgeld |
3 Punkte |
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Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage |
100,- EUR Bußgeld |
3 Punkte |
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und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt |
150,- EUR Bußgeld |
4 Punkte |
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mit Gefährdung |
200,- EUR Bußgeld |
4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
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mit Sachbeschädigung |
240,- EUR Bußgeld |
4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
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