Halte- oder Parkverstoß begangen?
Als Parken bezeichnet man das Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten.
| Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... |
10,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung |
15,- EUR Bußgeld |
| Halten in "zweiter Reihe" |
15,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung |
20,- EUR Bußgeld |
| Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... |
15,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung |
25,- EUR Bußgeld |
| wenn es länger als eine Stunde dauerte |
25,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung |
35,- EUR Bußgeld |
| Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken |
40,- EUR Bußgeld, zusätzlich 1 Punkt |
| Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt |
35,- EUR Bußgeld |
| Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt |
20,- EUR Bußgeld |
| Parken in "zweiter Reihe" |
20,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung |
25,- EUR Bußgeld |
| wenn es länger als 15 Minuten dauerte |
30,- EUR Bußgeld |
| bei Behinderung Anderer |
35,- EUR Bußgeld |
| Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet |
10,- EUR Bußgeld |
| Nicht platzsparend gehalten oder geparkt |
10,- EUR Bußgeld |
| An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt bis 30 Minuten |
5,- EUR Bußgeld |
| bis zu einer Stunde |
10,- EUR Bußgeld |
| bis zu zwei Stunden |
15,- EUR Bußgeld |
| bis zu drei Stunden |
20,- EUR Bußgeld |
| länger als drei Stunden |
25,- EUR Bußgeld |
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