Einspruch online gegen Bußgeldbescheid Bußgeldbescheid - sofort online Widerspruch einlegen


Verstoß gegen das Gebot der Ladungssicherung des § 22 StVO

12.10.2010

B.S. wurde vorgeworfen mit seinem LKW Schotter nicht so gesichert zu haben, dass dieser die Ladefläche nicht verlassen konnte. Ein Standardtag eines Unternehmers. Man belädt den LKW mit Ladung, in diesem Fall mit Schotter. Ein PKW, der dem LKW folgt, erstattet Strafanzeige und behauptet, es sei Ladung vom LKW herunter gefallen und habe die Motorhaube und Scheibe verkratzt.

Was folgt ist ein Bußgeldbescheid über Euro 100,00 zuzüglich Kosten und Auslagen. Ferner droht die Eintragung von 3 Punkten im Verkehrszentralregister.

In der nachfolgenden Hauptverhandlung wurden dann die Insassen des nachfahrenden PKW gehört.

Hierbei stellte sich heraus, dass dem Betroffenen nicht mehr der Vorwurf gemacht werden konnte, einen Unfall verursacht zu haben. Ein Nachweis, dass nämlich tatsächlich Ladung vom LKW herunter gefallen war, konnte nicht erbracht werden.

Wieder einmal eine positive Wendung für den Betroffenen....  

31 km/h auf der Autobahn zu viel und doch keine Punkte?

05.09.2010

Für den Vertreter A.L. hätte es bitter werden können. So war er im Oktober 2009 auf einem Zubringer zur Autobahn mit 31 km/h zu schnell erwischt worden.

Der Bußgeldkatalog sieht hierfür eine Geldbuße in Höhe von Euro 120,00 nebst Gebühren und Auslagen vor. Ferner ist ein entsprechender Bußgeldbescheid mit der Eintragung von 3 Punkten im Verkehrszentralregister verbunden.

Für einen Vertreter, der jährlich etliche zehntausend Kilometer auf deutschen Autobahnen abspult, hätte dies früher oder später ein Problem bedeuten können. Gerichte nehmen nämlich wenig Rücksicht darauf, ob ein Rentner vielleicht 5000 km im Jahr oder ein Vertreter 100000 km im Jahr unterwegs ist. Begründet wird dies damit, dass jeder die Verkehrsregeln einhalten müsse.

Für unseren Mandanten konnte in der Hauptverhandlung jedoch erreicht werden, dass lediglich ein Bußgeld unter der Eintragungsgrenze von Flensburg verhangen wurde. Damit ist unser Mandant weiterhin punktefrei, was auch so bleiben sollte.

Geschwindigkeitsüberschreitung von 54 km/h außerorts

11.08.2010

Für D.S. war der 19. Januar 2010 kein guter Tag. In der Post befand sich ein Bußgeldbescheid, in dem wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 54 km/h ein Bußgeld in Höhe von 240,00 Euro, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und auch ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden war.

Nach dem zunächst alle möglichen juristischen Einwendungen ausgeschöpft waren und auch zwischenzeitlich Entscheidungen zum Thema informationelle Selbstbestimmung nicht weiter halfen, kam es sodann zu einer Hauptverhandlung.

Da die Messung in diesem Fall (mal) nicht zu beanstanden war, konnte allerdings noch erreicht werden, dass der Betroffene das Fahrverbot wenigstens zwischen Weihnachten und Neujahr ableisten kann. Glück im Unglück! 

Fahrverbot verhindert

13.07.2010

Auch NRW ist vor uns nicht sicher. So haben wir nun eine Mandantin dort vertreten, die in einer Baustelle 64 km/h zu schnell gewesen sein soll. Dort kam das umstrittene Messgerät Poliscan Speed zum Einsatz.

Wir haben hier zunächst außergerichtlich alle erdenklichen Einwände gegen die Ordnungsgemässheit der Messung vorgetragen. Hier haben wir auch die aktuell sich ständig weiter entwickelnde Rechtsprechung zur informationellen Selbstbestimmung und zum Poliscan Speed beachtet.

Letztendlich konnten wir nun zumindest das unserer Mandantin drohende 2 monatige Fahrverbot verhinderen.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot müssen nicht sein

06.07.2010

Zuletzt waren wir wieder mal im Rhein-Main-Gebiet tätig. Dort wurde einem Verkehrsteilnehmer vorgeworfen in einer Baustelle auf der BAB A67 46 km/h zu schnell gewesen zu sein.

Dies hätte zu einem Bußgeld nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in Höhe von € 160,00 geführt. Ferner wären der Eintrag von 3 Punkten im Verkehrszentralregister und ein einmonatiges Fahrverbot die Folge gewsen.

Dank unserer Tätigkeit konnte das Regierungspräsidium, welches das Bußgeldverfahren eingeleitet hatte, davon überzeugt werden, dass der Fahrer nicht ausreichend erkennbar ist. Selbst in Zeiten digitaler Fotografie genügt nicht jedes geschossene Foto den Anforderungen an eine Erkennbarkeit des Verkehrssünders. 

Das Ergebnis der Bemühungen war die Einstellung des Bußgeldverfahrens.

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